Kontakt & Angebot

KONTAKT ] [ ANGEBOTSANFRAGE ]   AGB´S


Reiserücktrittsversicherung ]

Der Gastaufnahmevertrag ]





Hier kurz zu Ihrer Sicherheit abgefasst.

Eine vom Vermieter bestätigte Buchung gilt als vertragliche Bindung im Sinn des Gastaufnahmevertrages (siehe nachfolgende Auszüge).
Der Vermieter kann also vom Gast Schadensersatz verlangen, wenn dieser die Buchung rückgängig macht oder nicht zum vereinbarten Termin das Zimmer in Anspruch nimmt.

 
 

 Reiserücktritts-
 versicherung


Die Kurverwaltung und das Kurhotel Alexa empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, damit Sie bei Nichtantreten Ihres Kuraufenthalts aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen abgesichert sind.
Ein gebuchter Aufenthalt, ob Wochenende oder mehrwöchige Kur, stellt nach der Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen.
Tritt ein Gast - aus welchen Gründen auch immer - einen gebuchten Aufenthalt nicht an und entsteht dem Beherbergungsbetrieb dann ein Schaden, weil das Zimmer nicht für den gleichen Zeitraum weitervermietet werden kann, ist der ausgebliebene Gast schadensersatzpflichtig.


Dies gilt auch, wenn die Ursache für die Absage ein schicksalhaftes Ereignis ist, das der Gast nicht vermeiden konnte, so z.B. Krankheit, ein Unfall oder sonstige gravierende Ereignisse, auch im engsten Familienkreis.
Damit Sie sich vor solchen jederzeit möglichen Risiken schützen können, bieten Ihnen nunmehr die Stadt Bad Wörishofen und die Kur- u. Beherbergungsbetriebe in Zusammenarbeit mit der Mannheimer Versicherung sowie der Europäischen Versicherungs AG eine neuartige speziell konzipierte und vom Verfahren wesentlich vereinfachte und äußerst preiswürdige Reiserücktrittskosten-Versicherung an. Damit sichern Sie sich umfänglichen Schutz, zumal die Kurbetriebe auf einen Regress über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus verzichten.


Mit der Buchungsbestätigung durch das Kurhotel Alexa erhalten Sie ein Formular mit anhängender Zahlkarte.
Nach Zahlung des für Sie in Frage kommenden Betrages sind Sie rundum versichert.
Im Leistungsfall müssen Sie an das Kurhotel Alexa nur noch die nötigen Nachweise einreichen (z.B. Arztattest).
Den Rest erledigen dann das Kurhotel Alexa und die Versicherung direkt.



 

 Der Gastauf-
 nahmevertrag


Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag (Auszug)

Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe, herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA):

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss eines Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt eingesparten Aufwendungen.

    b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen:
bei Ferienwohnungen maximal
10 PROZENT DES WONHUNGSPREISES, bei der Übernachtung
20 PROZENT DES ÜBERNACHTUNGS-
PREISES, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Voll- bzw. Halbpension)
40 PROZENT DES PENSIONSPREISES

5 a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
   b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Zimmerpreise, Lage und Mehr
Kur- und Wellnessangebote aus dem Kurhotel Alexa
Urlaub- und Erholungsangebote aus dem Kurhotel Alexa und Bad Wörishofen
Angebotsübersicht, Adresse